Hinweise und Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung


Versicherungen gibt es viele, doch einige sind auch wirklich unverzichtbar, wie etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung kann den Einzelnen vor dem finanziellen Ruin schützen, wenn er aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seinem erlernten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Bisher hat der Staat für seine Bürger vorgesorgt und ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, sollten sie ihrem Beruf nicht mehr nachkommen können. Doch diese wurde für alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind durch die Erwerbsunfähigkeitsrente abgelöst. Diese bietet jedoch nur eine Grundversorgung und staffelt sich nach der Anzahl der Stunden, die der Betroffene noch in irgendeinem Beruf leisten kann. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um den erlernten Beruf handelt oder ob die Qualifikation nicht zu hoch für diesen ist.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sieht das etwas anders. Sie zahlt eine vorab vereinbarte Rente, sofern der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten dem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Dabei ist es wichtig, dass man bei Vertragsabschluss auf die sog. Klausel "abstrakte Verweisung" achtet. Diese Klausel machte die private Berufsunfähigkeitsversicherung gerade in älteren Verträgen oft uninteressant. Diese Klausel besagt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die versicherte Person auch auf einen anderen als den erlernten und ausgeübten Beruf verweisen kann. Somit konnte eine Friseurin unter Umständen noch in ein Call-Center verwiesen werden. Sofern der Betroffene also in einem anderen Beruf arbeiten kann, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen.
Doch diese Klausel ist in den meisten Verträgen vollständig entfernt, sodass die private Berufsunfähigkeitsversicherung sich heutzutage nur noch auf den zuletzt ausgeübten Beruf bezieht. Sollte dieser zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden können, wird die Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Vertragsablauf gezahlt.

Wichtig ist der möglichst frühzeitige Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, denn die Versicherungsbeiträge sind bei einem geringen Eintrittsalter noch deutlich günstiger, als wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt abschließt. Ebenfalls wird für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen) durchgeführt, bei der der Antragsteller alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten sollte. Insbesondere die Frage, ob man von anderen Versicherern bereits abgelehnt wurde, spielt für die Anbieter eine wichtige Rolle. Wer schon einmal bei der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde, der hat kaum eine Chance, einen solchen Vertrag nochmals abzuschließen.

Ebenfalls ist ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer anzuraten, da die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung teils stark variieren können. Insofern kann man mit dem Vergleich bares Geld sparen. Nicht sparen sollte man bei der vereinbarten Rente, denn mit dieser muss der Lebensstandard gehalten werden können, weshalb man diesen Betrag von Zeit zu Zeit nochmals überprüfen sollte.