Die Firmenunfallversicherung: Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern
Die private Firmenunfallversicherung zählt in Deutschland nur für bestimmte Branchen zu Pflichtversicherungen und kann im Zusammenhang mit der Gewähr von unterschiedlichen
Leistungen abgeschlossen werden. Dabei bildet eine Firmenunfallversicherung den Gegenpol zur gesetzlichen Unfallversicherung durch die
Berufsgenossenschaft (Pflichtversicherung für alle Angestellten), welche
bei schwerwiegenden und folgenreichen Unfällen innerhalb eines Betriebes lediglich begrenzt helfen kann, im Gegensatz zur Firmenunfallversicherung.
Der Abschluss einer Firmenunfallversicherung orientiert sich grundsätzlich an der Branche, zu der ein Unternehmen zählt und sie versichert dort alle Angestellten und geringfügig Beschäftigten. Für Einrichtungen wie beispielsweise Gefängnisse, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser ist die Firmenunfallversicherung grundsätzlich Pflicht. Die Firmenunfallversicherung tritt bei allen Vorkommnisen ein, die einen Arbeitsunfall darstellen. Gleichzeitig ist die Firmenunfallversicherung für die Unternehmen in der Steuererklärung absetzbar, sodass sich keinerlei finanzielle Nachteile durch den Abschluss einer Firmenunfallversicherung ergeben.
Geht die Arbeitskraft durch einen Unfall innerhalb des Betriebes verloren, können hohe finanzielle Aufwendungen durch Genesungs- und Heilkosten anfallen, die durch die Firmenunfallversicherung übernommen werden. Das betrifft im Besonderen Kosten wie Pflegegeld, Abfindungen oder Sterbegeld. Wird der Arbeitnehmer durch die Folgen des Unfalls arbeitsunfähig, wird durch eine Firmenunfallversicherung für die anschließende finanzielle Absicherung durch Zahlung einer Rente gesorgt und sollte er innerhalb eines Jahres versterben, wird die Leistung der Firmenunfallversicherung an die Hinterbliebenen gezahlt. Wird im eigenen Haushalt die zusätzliche Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder eines Krankenpflegedienstes benötigt, übernimmt die Firmenunfallversicherung auch diese Aufwendungen.
Der Abschluss einer Firmenunfallversicherung orientiert sich grundsätzlich an der Branche, zu der ein Unternehmen zählt und sie versichert dort alle Angestellten und geringfügig Beschäftigten. Für Einrichtungen wie beispielsweise Gefängnisse, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser ist die Firmenunfallversicherung grundsätzlich Pflicht. Die Firmenunfallversicherung tritt bei allen Vorkommnisen ein, die einen Arbeitsunfall darstellen. Gleichzeitig ist die Firmenunfallversicherung für die Unternehmen in der Steuererklärung absetzbar, sodass sich keinerlei finanzielle Nachteile durch den Abschluss einer Firmenunfallversicherung ergeben.
Geht die Arbeitskraft durch einen Unfall innerhalb des Betriebes verloren, können hohe finanzielle Aufwendungen durch Genesungs- und Heilkosten anfallen, die durch die Firmenunfallversicherung übernommen werden. Das betrifft im Besonderen Kosten wie Pflegegeld, Abfindungen oder Sterbegeld. Wird der Arbeitnehmer durch die Folgen des Unfalls arbeitsunfähig, wird durch eine Firmenunfallversicherung für die anschließende finanzielle Absicherung durch Zahlung einer Rente gesorgt und sollte er innerhalb eines Jahres versterben, wird die Leistung der Firmenunfallversicherung an die Hinterbliebenen gezahlt. Wird im eigenen Haushalt die zusätzliche Unterstützung durch eine Haushaltshilfe oder eines Krankenpflegedienstes benötigt, übernimmt die Firmenunfallversicherung auch diese Aufwendungen.
