Unfallversicherung – Für Arbeitgeber eine Pflicht

Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitgeber ist verpflichtend und schützt vor finanziellen Folgen, die aus einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin resultieren. Regelmäßig muss der Arbeitgeber zum Schutz seiner Angestellten einen Mitgliedsbeitrag in die gesetzliche Unfallversicherung einbezahlen, damit für den Fall der Fälle vorgesorgt ist.

Doch auch, wenn die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitgeber verpflichtend ist, so reichen die Leistungen oftmals nicht aus. Lediglich bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeitsstelle kann man als Arbeitnehmer Leistungen beziehen. Doch was, denn in der Freizeit etwas passiert? In diesem Fall greift die Unfallversicherung, in die vom Arbeitgeber eingezahlt wird, nicht.




Wer eine Ergänzung zur Unfallversicherung für Arbeitgeber sucht und auch in der Freizeit optimal abgesichert sein möchte, der sollte sich über eine private Unfallversicherung informieren. Die private Unfallversicherung wird von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten und stellt eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung dar. Zu den Leistungen einer privaten Unfallversicherung zählen eine hohe Invaliditätssumme, Todesfallleistungen, Tagegeld, Kosten für kosmetische Operationen oder auch Bergungskosten.

Dabei gilt der Versicherungsschutz weltweit, so dass man auch auf Auslandsreisen bestens abgesichert ist. Wer eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitgeber sucht, der kommt mit der privaten Zusatzversicherung voll und ganz auf seine Kosten.