Unfallversicherung für Arbeitnehmer – Reicht der gesetzliche Schutz?

Wer als Arbeitnehmer einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, der genießt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist unverzichtbar, denn Gefahren lauern überall – auch am Arbeitsplatz. Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber finanziert. Dieser zahlt je nach Verdienst des Arbeitnehmers und je nach beruflicher Tätigkeit einen festen Beitrag in die gesetzliche Unfallversicherung ein.

Gerade die Tätigkeit spielt eine wichtige Rolle, denn je nach Art der Arbeit sind Arbeitnehmer unterschiedlich großen Gefahrensituationen ausgesetzt. Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer kommt für alle Unfälle auf, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Auch Wegeunfälle werden abgedeckt.




Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer greift nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Wem dieser Versicherungsschutz nicht reicht und wer auch für Unfälle in der Freizeit vorsorgen möchte, der sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken. Diese kommt auch bei Unfällen im Privatumfeld auf und bietet somit erst einen vollkommenen Schutz vor finanziellen Folgen eines Unfalls.

Mit Hilfe des praktischen Online Vergleichsrechners findet sich in nur wenigen Schritten die individuell passende Unfallversicherung und man profitiert von einem Rundum-Sorglos-Schutz. Sichern Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer.