Unfallversicherung für Arbeitslose – die Möglichkeiten

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen und kommt oftmals wie aus heiterem Himmel. Während man als Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung einen Basis-Versicherungsschutz bei Unfällen genießt, kann dieser Schutz als Arbeitsloser nur unter gewissen Voraussetzungen aufrechterhalten werden. Die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitslose greift nämlich nur dann, wenn der Arbeitslose gegenüber dem Arbeitsamt meldepflichtig ist.

Als meldepflichtig gelten dabei alle Arbeitslosen, die vom Arbeitsamt Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen oder Arbeitslosenhilfe beziehen. In diesem Fall ist die Unfallversicherung für Arbeitslose gesetzlich vorgeschrieben. Doch welche Leistungen beinhaltet sie?




Die Unfallversicherung für Arbeitslose kommt für Unfälle auf dem Weg von der Wohnung zum Arbeitsamt oder auf dem Rückweg nach Hause auf und sorgt in diesem Fall für finanzielle Absicherung. Um einen noch umfassenderen Versicherungsschutz zu genießen, sollte man bereits vor dem möglichen Fall einer Arbeitslosigkeit darüber nachdenken, eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen.

Diese bietet einen zuverlässigen Schutz und geht weit über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus. Wer auf der Suche nach der passenden Privatversicherung ist, der sollte den Online Vergleichsrechner nutzen und die einzelnen Versicherungsgesellschaften im Vergleich betrachten. In nur wenigen Schritten findet man so das individuell passende Angebot und profitiert so von einem umfassenden Versicherungsschutz.